STRASSENZULASSUNG
Aus aktuellem Anlass hier alle wichtigen Infos zum Thema Straßenzulassung von Elektrokleinfahrzeugen:
Hoverboards, e-Skateboards, Monowheels und Hoverskates sind nur für die Benutzung auf Privatgelände zugelassen.
Die Benutzung von e-Scootern ist mit Inkrafttreten der Verordnung seit dem 15. Juni 2021 gesetzlich erlaubt. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass lediglich Fahrzeuge, die über eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) verfügen, versichert und somit legal gefahren werden dürfen. Die Liste der zugelassenen Scooter wächst wöchentlich, da das KBA (Kraftfahrtbundesamt) momentan damit beschäftigt ist, alle Anträge der Hersteller, die für ihre e-Scooter eine ABE wünschen, zu bearbeiten. Auch unser Angebot an legal fahrbaren e-Scootern wächst daher stetig weiter.
Die Inhalte der neuen Verordnung für e-Scooter hier für Euch zusammengefasst:
e-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 bis 20 km/h dürfen inner- und außerorts nur auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Sind diese nicht vorhanden muss auf die Strasse ausgewichen werden.
Eine Helmpflicht besteht nicht, wir raten aber jedem dazu einen passenden Helm zu tragen.
Für die e-Scooter ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, nachgewiesen durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug.Es ist kein Führerschein nötig, für Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h ist das min. Alter 14 Jahre.
Bauliche Bestimmung sind laut Verordnung folgende Scooter:
Lenk- oder Haltestange, zwei voneinander unabhängige Bremsen, Scheinwerfer mit E-Nummer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren
Maße: höchstens 70 Zentimeter Breite, 1,40 Meter Höhe und zwei Meter Länge
Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 Kilogramm
Reichweite von e-Scootern
Es kommt immer wieder zu Irritationen und unterschiedlichen Angaben bezüglich der Reichweite von e-Scootern. Die vom Hersteller angegebenen Reichweiten beziehen sich in der Regel auf folgende Gegebenheiten: max.75 kg Gewicht des Fahrers, gerade Strecke ohne Steigung, max.Geschwindigkeit von 15 km/h, angenehme Außentemperaturen (15 -20°C). Diese Voraussetzungen werden in der Praxis selten erfüllt, vor allem im Herbst/Winter sind die Temperaturen erhelblich geringer, was zu Einbußen von bis zum 25% bei der Reichweite führen kann. Dies stellt kein Mangel am Gerät dar.