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Regeln für die Benutzung von e-Scootern im Straßenverkehr

  • Mindestalter 14 Jahre
  • auch bei e-Scootern gilt das Rechtsfahrgebot
  • e-Scooter müssen auf dem Radweg fahren, Gehwege sind tabu. Sind keine Radwege vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Außerdem darf man auch in speziell ausgezeichneten Fahrradstraßen fahren.
  • Beim Abbiegen muss der Richtungswechsel mit einem Handzeichen angezeigt werden, wir empfehlen hier zusätzlich unsere Blinkerhelme.
  • Wenn Ihr in der Gruppe fahrt, müsst Ihr hintereinander fahren, nebeneinander ist nicht erlaubt
  • weitere Infos zum Thema Straßenzulassung findet Ihr hier

Mit Strassenzulassung

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Mit Mofazulassung

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NUR FÜR DEN SPAß

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e-Scooter