Regeln für die Benutzung von e-Scootern im Straßenverkehr
- Mindestalter 14 Jahre
- auch bei e-Scootern gilt das Rechtsfahrgebot
- e-Scooter müssen auf dem Radweg fahren, Gehwege sind tabu. Sind keine Radwege vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Außerdem darf man auch in speziell ausgezeichneten Fahrradstraßen fahren.
- Beim Abbiegen muss der Richtungswechsel mit einem Handzeichen angezeigt werden, wir empfehlen hier zusätzlich unsere Blinkerhelme.
- Wenn Ihr in der Gruppe fahrt, müsst Ihr hintereinander fahren, nebeneinander ist nicht erlaubt
- weitere Infos zum Thema Straßenzulassung findet Ihr hier